Partnerbedingungen
Fassung 2026-10, Stand: 29.09.2026
Diese Partnerbedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von Vergabeblick zwischen der Hausdorf & Stritzke GbR (hast IT), Hinter den Höfen 40, 27386 Kirchwalsede („wir“), und dem Partner („Sie“). Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Kunden von Vergabeblick gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; sie sind nicht Teil dieser Partnerbedingungen.
1. Vertragspartner und Geltung
(1) Das Partnerprogramm richtet sich an Unternehmen, Selbständige, Verbände, Kammern und andere Organisationen, die Vergabeblick weiterempfehlen möchten, und an Personen, die das ohne unternehmerische Tätigkeit tun. Die Teilnahme richtet sich nach diesen Bedingungen in der Fassung, der Sie bei der Bewerbung oder später zugestimmt haben.
(2) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Vereinbarungen im Einzelfall, die wir mit Ihnen in Textform treffen, etwa andere Konditionen, haben Vorrang.
(3) Sie werben selbständig und nach eigenem Ermessen. Sie sind weder Handelsvertreter noch Vermittler noch Erfüllungsgehilfe von uns. Wir haben Sie nicht damit betraut, Verträge für uns zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sind nicht verpflichtet, tätig zu werden, keine Mindestleistung ist geschuldet, und wir erteilen Ihnen keine Weisungen. Sie dürfen keine Erklärungen für uns abgeben und keine Zusagen im Namen von Vergabeblick machen.
(4) Den Vertrag über die Nutzung von Vergabeblick schließt der Kunde ausschließlich mit uns. Sie sind an diesem Vertrag nicht beteiligt und haften nicht für den Kunden.
2. Zustandekommen
(1) Sie bewerben sich über das Formular auf der Seite Partner werden und stimmen dabei diesen Bedingungen zu. Die Bewerbung ist ein Angebot an uns, den Vertrag zu schließen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bewerbung in Textform freigeben, zum Beispiel per E-Mail. Einen Anspruch auf Freigabe gibt es nicht. Wir können eine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Mit der Freigabe erhalten Sie einen persönlichen Code, einen Link mit diesem Code und den Zugang zum Partnerbereich. Die Anmeldung erfolgt mit einem Link, den wir an die E-Mail-Adresse schicken, mit der Sie sich beworben haben. Geben Sie den Zugang nicht an Dritte weiter.
(4) Ihre Angaben müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, etwa Ihrer Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder Ihres Steuerstatus, tragen Sie unverzüglich im Partnerbereich nach.
(5) Wir können das Partnerprogramm für neue Bewerbungen und neue Zuordnungen vorübergehend aussetzen, zum Beispiel bei technischen Änderungen oder zum Schutz vor Missbrauch. Bereits entstandene Zuordnungen und Ansprüche auf Provision bleiben davon unberührt.
3. Arten der Teilnahme
(1) Partner mit Provision. Sie erhalten für Kunden, die Ihnen zugeordnet sind, eine Provision nach den Abschnitten 5 und 6.
(2) Kooperation ohne Geld. Es fließt keine Provision an Sie. Die von Ihnen empfohlenen Kunden erhalten den Kundenvorteil nach Abschnitt 4. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für eine Kooperation nicht. Das ist der Weg für alle, denen ihr Berufsrecht oder ihre Satzung eine Provision nicht erlaubt (Abschnitt 10).
(3) Die Art der Teilnahme steht in Ihrer Freigabe. Sie ändert sich nur durch eine Vereinbarung in Textform.
4. Zuordnung und Kundenvorteil
(1) Wie ein Kunde Ihnen zugeordnet wird. Ein Kunde wird Ihnen zugeordnet, wenn er Vergabeblick über Ihren Link aufruft und in derselben Sitzung sein Konto bestätigt, oder wenn er Ihren Code bei der Registrierung im Feld „Empfohlen von“ einträgt. Der Link legt Ihren Code nur in der Sitzung auf unserem Server ab, ohne zusätzliches Cookie. Die Sitzung endet nach 120 Minuten ohne Aktivität. Wer später ohne Link und ohne Code kommt, wird nicht zugeordnet.
(2) Nur Neukunden. Zugeordnet wird nur ein Unternehmen, das bisher kein kostenpflichtiges Paket und keine Rechnung von uns hatte. Ein Kunde, der schon zahlt oder gezahlt hat, auch für ein anderes Team, ist ein Bestandskunde und wird nicht zugeordnet.
(3) Ein Partner je Kunde. Ein Kunde wird höchstens einem Partner zugeordnet. Der erste Code, den eine Sitzung über einen Link erhält, bleibt in dieser Sitzung erhalten. Bei der Registrierung ist das Feld „Empfohlen von“ mit diesem Code vorbelegt; ändert der Kunde den Code dort, gilt der eingetragene. Ist ein Kunde einmal zugeordnet, ändert sich das nicht mehr, auch nicht durch einen späteren Link eines anderen Partners.
(4) Keine Zuordnung eigener Teams. Nicht zugeordnet werden Teams, an denen Sie selbst beteiligt sind. Das sind Teams, in denen Sie oder eine mit Ihrem Partnerkonto verbundene Person Mitglied sind, und Teams, in denen ein Mitglied eine E-Mail-Adresse mit derselben Domain wie Ihre Partneradresse nutzt. Domains, die viele Menschen gemeinsam nutzen, etwa von E-Mail-Anbietern wie gmail.com, zählen dafür nicht. Eine solche Zuordnung speichern wir als abgelehnt. Für sie entsteht keine Provision, und der Kunde erhält den Kundenvorteil nicht.
(5) Zuordnung von Hand. Hat ein Kunde Ihren Link oder Code nachweislich genutzt und wurde er trotzdem nicht zugeordnet, können wir ihn auf Ihren Hinweis von Hand zuordnen. Das geht nur mit Begründung und nur innerhalb von 90 Tagen, nachdem der Kunde sein Konto angelegt hat. Auch dann gelten die Absätze 2 bis 4. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
(6) Kundenvorteil. Der Kunde erhält den Kundenvorteil nach den Konditionen, die bei seiner Zuordnung galten, zum Beispiel einen Rabatt auf die Pakete für eine bestimmte Zeit oder zusätzliche Testtage. Er ersetzt den Rabatt für den Abschluss in den ersten Tagen der Testphase. Welche Konditionen gelten, steht in der Freigabe und im Partnerbereich. Ihren Namen nennen wir dem Kunden nicht; er sieht nur, dass er einen Vorteil über eine Empfehlung erhält. Sie dürfen im Namen von Vergabeblick keine anderen Vorteile, Rabatte oder Zusagen machen.
(7) Nachweis. Für die Zuordnung sind unsere Aufzeichnungen maßgeblich. Der Nachweis, dass sie unrichtig sind, bleibt Ihnen unbenommen.
5. Provision
Dieser Abschnitt gilt nur für Partner mit Provision.
(1) Höhe und Dauer. Die Provision richtet sich nach den Konditionen, die wir Ihnen bei der Freigabe in der Freigabe-E-Mail und im Partnerbereich nennen. Das ist ein Prozentsatz der bezahlten Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum, dauerhaft oder ein fester Betrag je Paket. Für Sie oder für einzelne Kunden können wir andere Konditionen in Textform vereinbaren.
(2) Konditionen einer Zuordnung bleiben. Für jede Zuordnung gelten die Konditionen, die bei der Anmeldung des Kunden galten. Ändern wir später die Standardkonditionen oder Ihre Konditionen, gilt das nur für Zuordnungen, die danach entstehen. Die Konditionen einer bestehenden Zuordnung ändern wir zu Ihren Lasten nur mit Ihrer Zustimmung in Textform.
(3) Berechnung. Die Provision berechnen wir auf den bezahlten Nettobetrag der Rechnungen des zugeordneten Kunden für Pakete und Erweiterungen, also ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Rabatten. Gilt die Provision nur für eine bestimmte Zahl von Monaten, zählen diese ab der ersten bezahlten Rechnung. Ein fester Betrag je Paket entsteht einmal nach der ersten bezahlten Rechnung, in der Höhe, die für das Paket dieser Rechnung gilt. Wir rechnen in Cent und runden kaufmännisch. Keine Provision entsteht für die kostenlose Testphase, für Beträge, die der Kunde nicht bezahlt hat, und für Zahlungen vor der Zuordnung.
(4) Haltefrist. Eine Provision ist vorgemerkt, sobald die Zahlung des Kunden bei uns eingegangen ist. Fällig wird sie nach der Haltefrist, die wir Ihnen bei der Freigabe nennen. In dieser Zeit können Erstattungen und Rückbuchungen noch eintreten.
(5) Storno. Erstatten wir dem Kunden eine Zahlung ganz oder teilweise, oder wird sie zurückgebucht, mindert sich die Provision im gleichen Verhältnis. Bei einer Rückbuchung halten wir die Provision an, bis der Fall geklärt ist. Wird eine Zuordnung nachträglich abgelehnt, etwa nach Abschnitt 9, entfällt die Provision aus dieser Zuordnung, soweit sie noch nicht ausgezahlt ist; Ausgezahltes können wir zurückfordern.
(6) Verrechnung. Eine Minderung oder Rückforderung verrechnen wir mit Ihren fälligen und künftigen Provisionen. Bleibt nach Vertragsende ein Betrag zu unseren Gunsten offen, zahlen Sie ihn binnen 30 Tagen nach unserer Aufforderung.
(7) Mindestbetrag. Wir rechnen ab, sobald Ihre fälligen Provisionen nach Verrechnung den Mindestbetrag erreichen, den wir Ihnen bei der Freigabe nennen. Was darunter liegt, übertragen wir in den nächsten Monat. Es verfällt nicht. Nach Vertragsende zahlen wir einen Restbetrag unter dem Mindestbetrag auf Ihr Verlangen aus.
6. Gutschrift, Steuer und Zahlung
Dieser Abschnitt gilt nur für Partner mit Provision.
(1) Gutschriftverfahren. Wir rechnen Ihre Provisionen einmal im Monat mit einer Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes, UStG). Wir stellen die Gutschrift in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung aus; Sie schreiben keine Rechnung. Die Gutschrift enthält die Angaben, die eine Rechnung haben muss, und trägt die Bezeichnung „Gutschrift“.
(2) Ausdrückliche Vereinbarung. Sie vereinbaren mit uns ausdrücklich, dass wir für Ihre Provisionen im Gutschriftverfahren abrechnen. Diese Zustimmung geben Sie im Partnerbereich unter den Auszahlungsdaten. Ohne sie stellen wir keine Gutschrift aus und zahlen nur gegen Ihre ordnungsgemäße Rechnung. Sie können die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(3) Widerspruch. Wir stellen Ihnen die Gutschrift elektronisch zur Verfügung, im Partnerbereich zum Abruf. Sie verliert ihre Wirkung als Rechnung, wenn Sie ihr widersprechen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG). Den Widerspruch richten Sie in Textform an uns, sobald Sie eine Unrichtigkeit bemerken. Wir stellen dann eine berichtigte Gutschrift aus. Sie sind mit Rechnungen und Gutschriften in elektronischer Form einverstanden.
(4) Steuerstatus. Sie müssen im Partnerbereich angeben, ob und wie Sie umsatzsteuerpflichtig sind:
- regelbesteuert: wir weisen Umsatzsteuer aus (derzeit 19 Prozent) und nennen Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG: wir weisen keine Umsatzsteuer aus,
- Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der EU: die Steuer schuldet der Leistungsempfänger (§ 13b UStG, Übergang der Steuerschuldnerschaft); wir nennen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- ohne Umsatzsteuer: Sie sind nicht unternehmerisch tätig; wir weisen keine Umsatzsteuer aus.
Die vereinbarte Provision ist ein Nettobetrag. Sind Sie regelbesteuert, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Alle übrigen Steuern, etwa die Einkommen- oder Gewerbesteuer auf Ihre Provision, tragen Sie selbst.
(5) Mitteilung von Änderungen. Ändert sich Ihr Steuerstatus, etwa weil Sie die Grenze der Kleinunternehmerregelung überschreiten, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sich ändert oder wegfällt, oder Ihre Anschrift, teilen Sie uns das unverzüglich im Partnerbereich mit. Wir stellen Gutschriften nach dem Stand aus, den Sie zuletzt angegeben haben. Entsteht uns ein Schaden, weil Ihre Angaben falsch oder veraltet sind, etwa weil wir Umsatzsteuer nachentrichten müssen, erstatten Sie ihn. Die Umsatzsteuer, die eine Gutschrift für Sie ausweist, führen Sie an das Finanzamt ab.
(6) Zahlung. Den Betrag der Gutschrift überweisen wir per SEPA-Überweisung auf das Konto, das Sie im Partnerbereich angegeben haben, in der Regel wenige Tage nach der Gutschrift, spätestens binnen 30 Tagen. Das Konto muss auf Ihren Namen lauten. Wir zahlen mit befreiender Wirkung auf das Konto, das Sie zuletzt angegeben haben. Fehlen Steuerangaben, die Zustimmung zum Gutschriftverfahren oder die Bankverbindung, bleibt die Provision stehen, bis Sie sie nachtragen; sie verfällt dadurch nicht.
7. Kennzeichnung und Inhalte der Werbung
(1) Werbung muss als Werbung erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Empfehlen Sie Vergabeblick und erhalten Sie dafür eine Provision, kennzeichnen Sie den Beitrag deutlich, etwa mit „Anzeige“ oder „Werbung“, und zwar dort, wo der Leser ihn zuerst sieht, nicht erst im Kleingedruckten oder hinter einem Link. Das gilt auch für Empfehlungen in E-Mails, Newslettern, sozialen Netzwerken, Videos, Vorträgen und auf Ihrer Website. Bei einer Kooperation ohne Geld kennzeichnen Sie Ihre Empfehlung, wenn sich ihr geschäftlicher Zweck nicht schon aus den Umständen ergibt.
(2) Die Mustertexte im Partnerbereich dürfen Sie verwenden und anpassen. Die Kennzeichnung „Anzeige“ darf dabei nicht wegfallen.
(3) Aussagen über Vergabeblick müssen zutreffen. Sie versprechen weder Aufträge noch einen bestimmten Erfolg, geben keine Rechtsberatung im Namen von Vergabeblick ab und nennen Preise und Vorteile nur so, wie sie zurzeit auf unserer Website oder im Partnerbereich stehen.
(4) Für Ihre Werbung und Ihre Inhalte sind Sie selbst verantwortlich, auch für die Einhaltung des Rechts, das für Sie gilt. Wir prüfen sie nicht.
8. Verbotene Praktiken
Nicht erlaubt sind:
- Werbung auf unseren Markennamen: bezahlte Anzeigen in Suchmaschinen oder anderen Netzwerken, die „Vergabeblick“, „hast IT“ oder ähnliche Schreibweisen als Suchbegriff nutzen, die diese Namen im Anzeigentext oder in der Anzeigen-Adresse führen oder die auf eine Adresse mit diesen Namen zielen; ebenso Domains und Konten in sozialen Netzwerken, die unsere Namen oder ähnliche enthalten,
- Gutschein-, Rabattcode- und Cashbackseiten sowie Browser-Erweiterungen, die Ihren Link oder Code einsetzen, ohne dass wir vorher in Textform zugestimmt haben,
- Spam und unerlaubte Werbung: E-Mails, Anrufe, Nachrichten über Messenger oder SMS ohne die Einwilligung, die das Gesetz verlangt (§ 7 UWG), Kettenbriefe und Massenwerbung,
- irreführende Aussagen: falsche Angaben zu Leistungen, Preisen, Vorteilen oder zum Erfolg, der Eindruck, Sie handelten für Vergabeblick, hast IT oder eine Behörde, und Vergleichsseiten, die ihre Empfehlung als unabhängig ausgeben, obwohl Sie dafür eine Provision erhalten,
- Selbstwerbung: Ihren Code für eigene Konten oder Konten Ihrer Mitarbeitenden, verbundener Unternehmen oder vorgeschobener Personen, Scheinregistrierungen und Testkonten, um Provision oder den Vorteil zu erhalten,
- Cookie-Stuffing und ähnliche Tricks: Ihren Link oder Code verdeckt oder ohne bewusste Handlung des Besuchers aufrufen oder setzen, etwa über unsichtbare Elemente, automatische Weiterleitungen, Pop-unders oder eingebettete Fenster, und jede Manipulation von Klicks oder Anmeldungen, auch mit Programmen oder Bots,
- rechtswidrige Inhalte: Werbung in Umfeldern und mit Inhalten, die gegen Gesetze verstoßen oder unser Ansehen schädigen.
9. Folgen von Verstößen
(1) Verstoßen Sie gegen Abschnitt 7 oder Abschnitt 8, entfällt die Provision für die betroffenen Zuordnungen. Wir lehnen die Zuordnungen ab. Bereits Ausgezahltes fordern wir zurück und verrechnen es nach Abschnitt 5 Absatz 6.
(2) Bei einem Verstoß oder dem begründeten Verdacht darauf können wir Ihr Partnerkonto sperren. Dann entstehen keine neuen Zuordnungen, und wir halten Provisionen an, bis wir den Fall geklärt haben. Wir geben Ihnen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn das die Klärung nicht gefährdet. Das Recht zur Kündigung nach Abschnitt 13 bleibt unberührt.
(3) Weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt. Machen Dritte gegen uns Ansprüche geltend, weil Ihre Werbung oder Ihre Inhalte Rechte verletzen oder gegen Gesetze verstoßen, stellen Sie uns davon frei, soweit Sie die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
10. Berufsrecht und eigene Prüfung
(1) Manche Berufe und Organisationen dürfen für eine Empfehlung keine Provision annehmen oder müssen sie offenlegen, zum Beispiel nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure oder nach der Satzung einer Kammer oder eines Verbands. Ob Sie eine Provision annehmen dürfen, prüfen Sie selbst. Wir prüfen das nicht und geben dazu keine Auskunft.
(2) Mit der Bewerbung als Partner mit Provision erklären Sie, dass Ihnen Ihr Berufsrecht und Ihre Satzung die Annahme nicht verbieten und Sie Pflichten zur Offenlegung erfüllen. Im Zweifel wählen Sie die Kooperation ohne Geld. Wir können einen Partner mit Provision jederzeit auf eine Kooperation umstellen, wenn Zweifel bestehen oder Sie uns darum bitten. Provisionen für Zeiträume davor bleiben davon unberührt.
(3) Verstoßen Sie mit einer Empfehlung oder der Annahme einer Provision gegen Ihr Berufsrecht, tragen Sie die Folgen. Abschnitt 9 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
11. Nutzung der Marke
(1) Name, Logo und Marke von Vergabeblick und hast IT bleiben bei uns. Wir räumen Ihnen für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht ein, sie unverändert zu nutzen, um Vergabeblick zu bewerben. Am besten verwenden Sie dafür die Materialien aus dem Partnerbereich.
(2) Sie dürfen sich als „Partner von Vergabeblick“ bezeichnen, nicht als Vertretung, Niederlassung oder Beauftragte von Vergabeblick. Ändern Sie das Logo nicht und nutzen Sie unsere Namen nicht in Ihrem Firmennamen, in Domains oder Konten (Abschnitt 8).
(3) Nach Vertragsende entfernen Sie Materialien und Marken innerhalb von 14 Tagen von Ihren Seiten und aus Ihren Vorlagen.
12. Datenschutz
(1) Wir verarbeiten Ihre Daten aus der Bewerbung, dem Partnerbereich und den Gutschriften als Verantwortliche. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Sie und wir sind jeweils für die Daten verantwortlich, die wir für eigene Zwecke verarbeiten. Wir verarbeiten keine Daten in Ihrem Auftrag, und Sie keine in unserem.
(2) Sie erhalten keine Namen, E-Mail-Adressen oder sonstigen Angaben der Kunden, die Ihnen zugeordnet sind. Der Partnerbereich zeigt Ihnen nur Zahlen, zum Beispiel Anmeldungen, zahlende Kunden und Provisionsbeträge, ohne Firmennamen. Was Kunden Ihnen selbst mitteilen, liegt in Ihrer Verantwortung.
(3) Sprechen Sie Personen an und schicken Sie ihnen Ihren Link, verarbeiten Sie deren Daten in eigener Verantwortung nach dem für Sie geltenden Recht. Wir erhalten dabei von Ihnen keine Daten dieser Personen. Ruft jemand Ihren Link auf, speichern wir Ihren Code in der Sitzung, ohne zusätzliches Cookie.
(4) Die Konditionen anderer Partner und interne Angaben, die wir Ihnen im Partnerbereich zeigen, behandeln Sie vertraulich, soweit wir sie nicht selbst veröffentlichen.
13. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Seite kann ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn Sie schwerwiegend oder wiederholt gegen Abschnitt 7 oder Abschnitt 8 verstoßen, uns über wesentliche Umstände täuschen oder Ihr Verhalten das Ansehen von Vergabeblick schädigt.
(3) Mit dem Vertragsende entstehen keine neuen Zuordnungen mehr. Für Zuordnungen, die bis zum Vertragsende entstanden sind, bleibt Ihr Anspruch auf Provision nach diesen Bedingungen für den Zeitraum bestehen, der für die Zuordnung gilt, auch für Zahlungen des Kunden nach dem Vertragsende. Das gilt nicht, wenn wir aus einem Grund nach Absatz 2 kündigen oder Abschnitt 9 greift; dann entfällt die Provision für die betroffenen Zuordnungen.
(4) Nach dem Vertragsende senden wir Ihnen Gutschriften und Mitteilungen an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse, weil der Zugang zum Partnerbereich endet. Sie teilen uns mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert, solange noch Provisionen offen sind.
14. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir außerhalb von Absatz 1 nicht für entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen für Ihre Werbung. Ihr Anspruch auf Provision nach diesen Bedingungen bleibt unberührt.
(4) Wir sagen nicht zu, dass Vergabeblick ununterbrochen verfügbar ist, dass Kunden sich anmelden oder zahlen oder dass das Partnerprogramm fortgeführt wird. Wir dürfen Vergabeblick, seine Preise und Pakete ändern; die Provision folgt den Beträgen, die Kunden tatsächlich zahlen.
(5) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
15. Änderungen der Bedingungen und Konditionen
(1) Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt, etwa neue Gesetze oder Rechtsprechung, neue Funktionen des Programms oder geänderte Abläufe, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung dadurch nicht wesentlich zu Ihrem Nachteil verschoben wird. Jede Fassung hat eine Versionskennung, die oben steht.
(2) Wir teilen Ihnen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, zum Beispiel per E-Mail. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die geänderte Fassung als angenommen. Darauf weisen wir in der Mitteilung hin.
(3) Widersprechen Sie, gilt die bisherige Fassung weiter. Beide Seiten können den Vertrag dann nach Abschnitt 13 Absatz 1 kündigen.
(4) Die Standardkonditionen und Ihre Konditionen für Provision und Kundenvorteil können wir mit Wirkung für neue Zuordnungen ändern. Wir teilen das mindestens 14 Tage vorher in Textform oder im Partnerbereich mit. Bestehende Zuordnungen behalten ihre Konditionen nach Abschnitt 5 Absatz 2.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz in Kirchwalsede. Wir dürfen Sie auch an Ihrem Sitz verklagen.
(3) Kündigungen und andere Erklärungen zum Vertrag bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail an hallo@hast-it.de, soweit der Partnerbereich dafür keinen eigenen Weg vorsieht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen ebenfalls der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sie dürfen den Vertrag und Ihren Zugang nicht auf Dritte übertragen.
(5) Ist oder wird eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Fassung 2026-10, Stand: 29.09.2026